Baurecht Bayern

Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Bayern

In Bayern legt die Bayerische Bauordnung (BayBO) (Art. 57) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Novellen 01.01.2025 und 01.08.2025.

Beim Gartenhaus zählt in Bayern der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.

Gartenhaus bis 75 m³Brutto-Rauminhalt, Außenbereich bis 20 m³
Garage & Carport bis 50 m²mittlere Wandhöhe bis 3 m
9 m je GrenzeWandhöhe bis 3 m, insgesamt 15 m
Übersicht

Was ist in Bayern verfahrensfrei?

Gartenhaus / Gerätehaus Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 20 m³ (ohne Aufenthaltsraum)
Garage / Carport Garagen und Carports bis 50 m², nicht im Außenbereich (mit Bebauungsplan bis 100 m²)
Terrassenüberdachung Bis 30 m² Fläche, ohne Tiefenbegrenzung
Pergola (offen) Verfahrensfrei
Bauen an der Grenze Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt

„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.

Beispiele

Typische Modelle – was passt in Bayern ohne Bauantrag?

Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.

Verfahrensfrei

Kompaktes Gerätehaus

2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3 × 3 m

Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3,80 × 2,80 m

Höhe ca. 2,50 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 26,6 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Großes Gartenhaus

4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 36,61 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Einzelcarport 3 × 5 m

15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

Doppelcarport 6 × 5 m

30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

WPC-Garage 3,70 × 5,20 m

ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

Terrassendach 4 × 3 m

12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 30 m².

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Außenbereich

Grundstück außerhalb des Ortes?

Im Außenbereich gilt in Bayern eine niedrigere Grenze: 20 m³. Zusätzlich prüft die Gemeinde, ob ein Gebäude dort überhaupt zulässig ist (§ 35 BauGB).

Grenzbebauung

Direkt an der Grundstücksgrenze

Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.

Häufige Fragen

FAQ: Baugenehmigung in Bayern

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bayern ohne Baugenehmigung sein?

Verfahrensfrei ist in Bayern ein Gartenhaus bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 20 m³ (ohne Aufenthaltsraum).

Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für einen Carport?

Carports gelten in Bayern als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind bis 50 m², nicht im Außenbereich (mit Bebauungsplan bis 100 m²).

Darf ich in Bayern direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt.

Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Bayern genehmigungsfrei?

Pergola: verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche, ohne Tiefenbegrenzung.

Rechtsgrundlage: Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 57 – Novellen 01.01.2025 und 01.08.2025. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.

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