Ratgeber Baurecht

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Gartenhaus, Garage, Carport oder Pergola: Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, regelt nicht der Bund, sondern Ihr Bundesland. Jede Landesbauordnung legt fest, bis zu welcher Größe ein Vorhaben verfahrensfrei ist – und die Grenzen unterscheiden sich deutlich.

Klicken Sie auf Ihr Bundesland und sehen Sie auf einen Blick, was dort gilt. Mit dem Schnell-Check prüfen Sie Ihr Wunschmodell in wenigen Sekunden.

16 Bundesländer16 Bauordnungen mit eigenen Grenzwerten
m³ oder m²Je nach Land zählt Rauminhalt oder Grundfläche
Stand Oktober 2026Mit den Reformen von 2025 und 2026
Interaktive Karte

Was gilt in Ihrem Bundesland?

Bundesland anklicken – die wichtigsten Grenzwerte erscheinen sofort. Ein zweiter Klick öffnet die ausführliche Seite.

 
Schnell-Check

Passt Ihr Wunschmodell ohne Baugenehmigung?

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Grundbegriffe

Vier Begriffe, die Sie kennen sollten

Verfahrensfrei

Ohne Bauantrag – aber nicht ohne Regeln

Ein verfahrensfreies Gartenhaus braucht keinen Bauantrag. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Ortssatzungen und Nachbarrecht müssen trotzdem eingehalten werden.

Brutto-Rauminhalt

Das umbaute Volumen in m³

Gemessen wird das ganze Gebäude von außen, einschließlich Dach. Faustregel: Breite × Tiefe × mittlere Höhe. Viele Länder rechnen so, andere nur mit der Grundfläche in m².

Grenzbebauung

Direkt an der Grundstücksgrenze

Garagen und Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum dürfen meist ohne Abstand an die Grenze – in der Regel mit höchstens 3 m Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze.

Außenbereich

Außerhalb des Ortes

Liegt Ihr Grundstück nicht in einem Baugebiet oder Ortsteil, gelten strengere Regeln. In vielen Ländern ist dort kein Gartenhaus verfahrensfrei.

So gehen Sie vor

In drei Schritten zur sicheren Planung

01

Bebauungsplan prüfen

Bei der Gemeinde oder online im Geoportal: Er kann Nebengebäude in bestimmten Bereichen ausschließen oder Dachform und Farbe vorgeben.

02

Größe und Standort festlegen

Mit dem Schnell-Check die Grenzwerte Ihres Landes prüfen – und den Abstand zur Grundstücksgrenze gleich mit einplanen.

03

Im Zweifel nachfragen

Eine kurze Anfrage beim Bauamt kostet nichts und schafft Sicherheit. Mit Ihren Nachbarn sprechen Sie am besten vor dem Aufbau.

Häufige Fragen

FAQ zur Baugenehmigung

Wie groß darf ein Gartenhaus ohne Baugenehmigung sein?

Das hängt vom Bundesland ab: von 10 m² Grundfläche in Berlin und Sachsen-Anhalt bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt zum Beispiel in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen, Brandenburg und im Saarland. Die Werte aller Länder zeigt die Karte oben.

Brauche ich für einen Carport eine Baugenehmigung?

Carports gelten fast überall als überdachte Stellplätze und werden wie Garagen behandelt. Je nach Land sind sie bis 30 m² (Nordrhein-Westfalen) bis 60 m² (Niedersachsen, Thüringen) verfahrensfrei – außerhalb des Außenbereichs.

Ist eine Pergola genehmigungsfrei?

Eine offene Pergola ohne festes Dach ist in fast allen Ländern verfahrensfrei. Mit Dach oder Seitenwänden gilt sie als Terrassenüberdachung oder Gebäude – dann gelten deren Grenzwerte.

Darf ich mein Gartenhaus direkt an die Grenze stellen?

Meist ja, wenn es keinen Aufenthaltsraum hat: in der Regel mit höchstens 3 m mittlerer Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze (in Rheinland-Pfalz und im Saarland 12 m). In Nordrhein-Westfalen und im Saarland gilt das nur für Gebäude bis 30 m³.

Was passiert, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Das Bauamt kann ein Bußgeld verhängen, eine Genehmigung nachträglich verlangen oder im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Eine kurze Prüfung vorab lohnt sich also.

Muss ich die Nachbarn fragen?

Bei verfahrensfreien Vorhaben ist keine Zustimmung nötig, solange alle Abstands- und Grenzregeln eingehalten werden. Ein Gespräch vorab vermeidet trotzdem Ärger – besonders bei Grenzbebauung.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Grundlage sind die Landesbauordnungen in der Fassung von Oktober 2026. Bebauungspläne, Ortssatzungen, Denkmalschutz und Nachbarrecht können strengere Vorgaben enthalten – verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.

Persönliche Beratung

Das passende Modell für Ihr Grundstück

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