Baurecht Niedersachsen

Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Niedersachsen

In Niedersachsen legt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) (§ 60 mit Anhang) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Änderung vom Juni 2025.

Beim Gartenhaus zählt in Niedersachsen der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.

Gartenhaus bis 75 m³Brutto-Rauminhalt, Außenbereich bis 40 m³
Garage & Carport bis 60 m²mittlere Wandhöhe bis 3 m
9 m je GrenzeWandhöhe bis 3 m, insgesamt 15 m
Übersicht

Was ist in Niedersachsen verfahrensfrei?

Gartenhaus / Gerätehaus Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³
Garage / Carport Garagen und Carports insgesamt bis 60 m² je Grundstück, Höhe bis 3 m, nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachung Bis 40 m² Grundfläche, mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze
Pergola (offen) Verfahrensfrei
Bauen an der Grenze Höhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt

„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.

Beispiele

Typische Modelle – was passt in Niedersachsen ohne Bauantrag?

Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.

Verfahrensfrei

Kompaktes Gerätehaus

2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3 × 3 m

Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3,80 × 2,80 m

Höhe ca. 2,50 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 26,6 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Großes Gartenhaus

4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 36,61 m³ – Grenze 75 m³.

Verfahrensfrei

Einzelcarport 3 × 5 m

15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 60 m².

Verfahrensfrei

Doppelcarport 6 × 5 m

30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 60 m².

Verfahrensfrei

WPC-Garage 3,70 × 5,20 m

ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 60 m².

Knapp – genau prüfen

Terrassendach 4 × 3 m

12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 40 m².

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Außenbereich

Grundstück außerhalb des Ortes?

Im Außenbereich gilt in Niedersachsen eine niedrigere Grenze: 40 m³. Zusätzlich prüft die Gemeinde, ob ein Gebäude dort überhaupt zulässig ist (§ 35 BauGB).

Grenzbebauung

Direkt an der Grundstücksgrenze

Höhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.

Häufige Fragen

FAQ: Baugenehmigung in Niedersachsen

Wie groß darf ein Gartenhaus in Niedersachsen ohne Baugenehmigung sein?

Verfahrensfrei ist in Niedersachsen ein Gartenhaus bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, im Außenbereich bis 40 m³.

Brauche ich in Niedersachsen eine Baugenehmigung für einen Carport?

Carports gelten in Niedersachsen als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind insgesamt bis 60 m² je Grundstück, Höhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.

Darf ich in Niedersachsen direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: Höhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt.

Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Niedersachsen genehmigungsfrei?

Pergola: verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: bis 40 m² Grundfläche, mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze.

Rechtsgrundlage: Niedersächsische Bauordnung (NBauO), § 60 mit Anhang – Änderung vom Juni 2025. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.

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