Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Brandenburg
In Brandenburg legt die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) (§ 61) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: gültig bis 31.12.2026 – Neufassung ab 01.01.2027 angekündigt.
Beim Gartenhaus zählt in Brandenburg der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.
Aktuell: Zum 01.01.2027 tritt eine neue Fassung der Vorschriften über verfahrensfreie Vorhaben in Kraft. Wir aktualisieren diese Seite.
Was ist in Brandenburg verfahrensfrei?
| Gartenhaus / Gerätehaus | Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich |
|---|---|
| Garage / Carport | Insgesamt bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Terrassenüberdachung | Bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich |
| Pergola (offen) | Verfahrensfrei |
| Bauen an der Grenze | Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, Dachneigung bis 45°, 15 m insgesamt |
„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.
Typische Modelle – was passt in Brandenburg ohne Bauantrag?
Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.
Kompaktes Gerätehaus
2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 75 m³.
Gartenhaus 3 × 3 m
Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 75 m³.
Gartenhaus 3,80 × 2,80 m
Höhe ca. 2,50 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 26,6 m³ – Grenze 75 m³.
Großes Gartenhaus
4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 36,61 m³ – Grenze 75 m³.
Einzelcarport 3 × 5 m
15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 50 m².
Doppelcarport 6 × 5 m
30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 50 m².
WPC-Garage 3,70 × 5,20 m
ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 50 m².
Terrassendach 4 × 3 m
12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 30 m².
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Grundstück außerhalb des Ortes?
In Brandenburg ist ein Gartenhaus im Außenbereich nicht verfahrensfrei – dort brauchen Sie immer eine Baugenehmigung.
Direkt an der Grundstücksgrenze
Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, Dachneigung bis 45°, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.
FAQ: Baugenehmigung in Brandenburg
Wie groß darf ein Gartenhaus in Brandenburg ohne Baugenehmigung sein?
Verfahrensfrei ist in Brandenburg ein Gartenhaus bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich.
Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für einen Carport?
Carports gelten in Brandenburg als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind insgesamt bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.
Darf ich in Brandenburg direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, Dachneigung bis 45°, 15 m insgesamt.
Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Brandenburg genehmigungsfrei?
Pergola: verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich.
Rechtsgrundlage: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO), § 61 – gültig bis 31.12.2026 – Neufassung ab 01.01.2027 angekündigt. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.
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