Baurecht Bremen

Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Bremen

In Bremen legt die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) (§ 61) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Fassung 2024 – Novelle zum 01.01.2027 angekündigt.

Beim Gartenhaus zählt in Bremen die Grundfläche in m², gemessen an den Außenwänden – nicht das Volumen.

Gartenhaus bis 12 m²Grundfläche, nicht im Außenbereich
Garage & Carport bis 50 m²mittlere Wandhöhe bis 3 m
9 m je GrenzeWandhöhe bis 3 m, insgesamt 18 m
Übersicht

Was ist in Bremen verfahrensfrei?

Gartenhaus / Gerätehaus Gartengerätehäuser bis 12 m² Brutto-Grundfläche (sonstige Gebäude bis 10 m²), nicht im Außenbereich
Garage / Carport Insgesamt bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachung Terrassen mit Überdachung bis 30 m² und 3,50 m Tiefe
Pergola (offen) Nicht ausdrücklich geregelt – bitte beim Bauamt nachfragen
Bauen an der Grenze Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt

„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.

Beispiele

Typische Modelle – was passt in Bremen ohne Bauantrag?

Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.

Verfahrensfrei

Kompaktes Gerätehaus

2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Grundfläche 4,97 m² – Grenze 12 m².

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3 × 3 m

Höhe ca. 2,40 m. Grundfläche 9 m² – Grenze 12 m².

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3,80 × 2,80 m

Höhe ca. 2,50 m. Grundfläche 10,64 m² – Grenze 12 m².

Baugenehmigung nötig

Großes Gartenhaus

4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Grundfläche 14,08 m² – über der Grenze von 12 m².

Verfahrensfrei

Einzelcarport 3 × 5 m

15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

Doppelcarport 6 × 5 m

30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

WPC-Garage 3,70 × 5,20 m

ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

Terrassendach 4 × 3 m

12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 30 m².

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Außenbereich

Grundstück außerhalb des Ortes?

In Bremen ist ein Gartenhaus im Außenbereich nicht verfahrensfrei – dort brauchen Sie immer eine Baugenehmigung.

Grenzbebauung

Direkt an der Grundstücksgrenze

Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.

Häufige Fragen

FAQ: Baugenehmigung in Bremen

Wie groß darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Baugenehmigung sein?

Verfahrensfrei ist in Bremen ein Gartenhaus Gartengerätehäuser bis 12 m² Brutto-Grundfläche (sonstige Gebäude bis 10 m²), nicht im Außenbereich.

Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung für einen Carport?

Carports gelten in Bremen als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind insgesamt bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.

Darf ich in Bremen direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 18 m insgesamt.

Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Bremen genehmigungsfrei?

Pergola: nicht ausdrücklich geregelt – bitte beim Bauamt nachfragen. Terrassenüberdachung: Terrassen mit Überdachung bis 30 m² und 3,50 m Tiefe.

Rechtsgrundlage: Bremische Landesbauordnung (BremLBO), § 61 – Fassung 2024 – Novelle zum 01.01.2027 angekündigt. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.

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