Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern legt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) (§ 61) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Novelle 2026.
Beim Gartenhaus zählt in Mecklenburg-Vorpommern die Grundfläche in m², gemessen an den Außenwänden – nicht das Volumen.
Was ist in Mecklenburg-Vorpommern verfahrensfrei?
| Gartenhaus / Gerätehaus | Bis 40 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
|---|---|
| Garage / Carport | Bis 40 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Terrassenüberdachung | Bis 40 m² Fläche |
| Pergola (offen) | Verfahrensfrei |
| Bauen an der Grenze | Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.
Typische Modelle – was passt in Mecklenburg-Vorpommern ohne Bauantrag?
Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.
Kompaktes Gerätehaus
2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Grundfläche 4,97 m² – Grenze 40 m².
Gartenhaus 3 × 3 m
Höhe ca. 2,40 m. Grundfläche 9 m² – Grenze 40 m².
Gartenhaus 3,80 × 2,80 m
Höhe ca. 2,50 m. Grundfläche 10,64 m² – Grenze 40 m².
Großes Gartenhaus
4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Grundfläche 14,08 m² – Grenze 40 m².
Einzelcarport 3 × 5 m
15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 40 m².
Doppelcarport 6 × 5 m
30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 40 m².
WPC-Garage 3,70 × 5,20 m
ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 40 m².
Terrassendach 4 × 3 m
12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 40 m².
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Grundstück außerhalb des Ortes?
In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Gartenhaus im Außenbereich nicht verfahrensfrei – dort brauchen Sie immer eine Baugenehmigung.
Direkt an der Grundstücksgrenze
Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.
FAQ: Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern
Wie groß darf ein Gartenhaus in Mecklenburg-Vorpommern ohne Baugenehmigung sein?
Verfahrensfrei ist in Mecklenburg-Vorpommern ein Gartenhaus bis 40 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.
Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für einen Carport?
Carports gelten in Mecklenburg-Vorpommern als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind bis 40 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.
Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt.
Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei?
Pergola: verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: bis 40 m² Fläche.
Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V), § 61 – Novelle 2026. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.
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