Baurecht Hamburg

Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Hamburg

In Hamburg legt die Hamburgische Bauordnung (HBauO) (§ 61 mit Anlage) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Neufassung in Kraft seit 01.01.2026.

Beim Gartenhaus zählt in Hamburg der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.

Gartenhaus bis 30 m³Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich
Garage & Carport bis 50 m²mittlere Wandhöhe bis 3 m
9 m je GrenzeWandhöhe bis 3 m, insgesamt 15 m
Übersicht

Was ist in Hamburg verfahrensfrei?

Gartenhaus / Gerätehaus Eingeschossig bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude, nicht im Außenbereich
Garage / Carport Bis 50 m² Brutto-Grundfläche, Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich
Terrassenüberdachung Bis 30 m² und 3 m Tiefe vor Erdgeschossen
Pergola (offen) In der Regel verfahrensfrei
Bauen an der Grenze Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt

„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.

Beispiele

Typische Modelle – was passt in Hamburg ohne Bauantrag?

Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.

Verfahrensfrei

Kompaktes Gerätehaus

2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 30 m³.

Verfahrensfrei

Gartenhaus 3 × 3 m

Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 30 m³.

Knapp – genau prüfen

Gartenhaus 3,80 × 2,80 m

Höhe ca. 2,50 m. Ca. 26,6 m³ bei einer Grenze von 30 m³ – knapp. Der genaue Brutto-Rauminhalt hängt von der Dachform ab und sollte berechnet werden.

Baugenehmigung nötig

Großes Gartenhaus

4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Ca. 36,61 m³ – über der Grenze von 30 m³.

Verfahrensfrei

Einzelcarport 3 × 5 m

15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

Doppelcarport 6 × 5 m

30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

WPC-Garage 3,70 × 5,20 m

ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 50 m².

Verfahrensfrei

Terrassendach 4 × 3 m

12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 30 m².

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Außenbereich

Grundstück außerhalb des Ortes?

In Hamburg ist ein Gartenhaus im Außenbereich nicht verfahrensfrei – dort brauchen Sie immer eine Baugenehmigung.

Grenzbebauung

Direkt an der Grundstücksgrenze

Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.

Häufige Fragen

FAQ: Baugenehmigung in Hamburg

Wie groß darf ein Gartenhaus in Hamburg ohne Baugenehmigung sein?

Verfahrensfrei ist in Hamburg ein Gartenhaus eingeschossig bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt je Hauptgebäude, nicht im Außenbereich.

Brauche ich in Hamburg eine Baugenehmigung für einen Carport?

Carports gelten in Hamburg als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind bis 50 m² Brutto-Grundfläche, Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.

Darf ich in Hamburg direkt an der Grundstücksgrenze bauen?

Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt.

Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Hamburg genehmigungsfrei?

Pergola: in der Regel verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: bis 30 m² und 3 m Tiefe vor Erdgeschossen.

Rechtsgrundlage: Hamburgische Bauordnung (HBauO), § 61 mit Anlage – Neufassung in Kraft seit 01.01.2026. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.

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