Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Sachsen
In Sachsen legt die Sächsische Bauordnung (SächsBO) (§ 61) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Änderung vom 01.03.2024.
Beim Gartenhaus zählt in Sachsen der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.
Was ist in Sachsen verfahrensfrei?
| Gartenhaus / Gerätehaus | Bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich |
|---|---|
| Garage / Carport | Insgesamt bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Terrassenüberdachung | Bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe |
| Pergola (offen) | Verfahrensfrei |
| Bauen an der Grenze | Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt |
„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.
Typische Modelle – was passt in Sachsen ohne Bauantrag?
Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.
Kompaktes Gerätehaus
2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 75 m³.
Gartenhaus 3 × 3 m
Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 75 m³.
Gartenhaus 3,80 × 2,80 m
Höhe ca. 2,50 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 26,6 m³ – Grenze 75 m³.
Großes Gartenhaus
4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 36,61 m³ – Grenze 75 m³.
Einzelcarport 3 × 5 m
15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 50 m².
Doppelcarport 6 × 5 m
30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 50 m².
WPC-Garage 3,70 × 5,20 m
ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 50 m².
Terrassendach 4 × 3 m
12 m², 3 m Tiefe. Fläche 12 m² – Grenze 30 m².
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Grundstück außerhalb des Ortes?
In Sachsen ist ein Gartenhaus im Außenbereich nicht verfahrensfrei – dort brauchen Sie immer eine Baugenehmigung.
Direkt an der Grundstücksgrenze
Mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.
FAQ: Baugenehmigung in Sachsen
Wie groß darf ein Gartenhaus in Sachsen ohne Baugenehmigung sein?
Verfahrensfrei ist in Sachsen ein Gartenhaus bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich.
Brauche ich in Sachsen eine Baugenehmigung für einen Carport?
Carports gelten in Sachsen als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind insgesamt bis 50 m² Brutto-Grundfläche je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.
Darf ich in Sachsen direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3 m, 9 m je Grenze, 15 m insgesamt.
Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Sachsen genehmigungsfrei?
Pergola: verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe.
Rechtsgrundlage: Sächsische Bauordnung (SächsBO), § 61 – Änderung vom 01.03.2024. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.
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