Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung im Saarland
In Saarland legt die Landesbauordnung Saarland (LBO) (§ 61) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Änderung vom 19.02.2025.
Beim Gartenhaus zählt im Saarland der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.
Was ist im Saarland verfahrensfrei?
| Gartenhaus / Gerätehaus | Eingeschossig bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich |
|---|---|
| Garage / Carport | Garagen und Carports bis 36 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Terrassenüberdachung | Terrassenüberdachungen ohne Größengrenze |
| Pergola (offen) | Verfahrensfrei |
| Bauen an der Grenze | Nebengebäude bis 30 m³ und Garagen, Wandhöhe bis 3 m, 12 m je Grenze, 15 m insgesamt |
„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.
Typische Modelle – was passt im Saarland ohne Bauantrag?
Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.
Kompaktes Gerätehaus
2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 75 m³.
Gartenhaus 3 × 3 m
Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 75 m³.
Gartenhaus 3,80 × 2,80 m
Höhe ca. 2,50 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 26,6 m³ – Grenze 75 m³.
Großes Gartenhaus
4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 36,61 m³ – Grenze 75 m³.
Einzelcarport 3 × 5 m
15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 36 m².
Doppelcarport 6 × 5 m
30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 36 m².
WPC-Garage 3,70 × 5,20 m
ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 36 m².
Terrassendach 4 × 3 m
12 m², 3 m Tiefe. Keine Größengrenze für Terrassenüberdachungen.
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Grundstück außerhalb des Ortes?
In Saarland ist ein Gartenhaus im Außenbereich nicht verfahrensfrei – dort brauchen Sie immer eine Baugenehmigung.
Direkt an der Grundstücksgrenze
Nebengebäude bis 30 m³ und Garagen, Wandhöhe bis 3 m, 12 m je Grenze, 15 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte. Achtung: Ein Gartenhaus darf im Saarland nur bis 30 m³ ohne Abstandsfläche an der Grenze stehen.
FAQ: Baugenehmigung im Saarland
Wie groß darf ein Gartenhaus im Saarland ohne Baugenehmigung sein?
Verfahrensfrei ist im Saarland ein Gartenhaus eingeschossig bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, nicht im Außenbereich.
Brauche ich im Saarland eine Baugenehmigung für einen Carport?
Carports gelten im Saarland als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind bis 36 m² Brutto-Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich.
Darf ich im Saarland direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: Nebengebäude bis 30 m³ und Garagen, Wandhöhe bis 3 m, 12 m je Grenze, 15 m insgesamt. Ein Gartenhaus ist an der Grenze nur bis 30 m³ privilegiert.
Sind Pergola und Terrassenüberdachung im Saarland genehmigungsfrei?
Pergola: verfahrensfrei. Terrassenüberdachung: Terrassenüberdachungen ohne Größengrenze.
Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Saarland (LBO), § 61 – Änderung vom 19.02.2025. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.
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