Gartenhaus, Garage & Carport ohne Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz legt die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) (§ 62) fest, welche Gartenhäuser, Garagen, Carports und Pergolen ohne Bauantrag errichtet werden dürfen. Hier finden Sie alle Grenzwerte auf einen Blick – Stand: Reform 2025/2026.
Beim Gartenhaus zählt in Rheinland-Pfalz der Brutto-Rauminhalt – also das umbaute Volumen einschließlich Dach, gemessen von außen.
Was ist in Rheinland-Pfalz verfahrensfrei?
| Gartenhaus / Gerätehaus | Bis 50 m³ umbauter Raum, im Außenbereich bis 10 m³ |
|---|---|
| Garage / Carport | Garagen und Carports bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, nicht im Außenbereich |
| Terrassenüberdachung | Terrassenüberdachungen bis 50 m³ umbauter Raum bei Wohnhäusern, nicht im Außenbereich |
| Pergola (offen) | Verfahrensfrei (nicht in der Nähe von Kulturdenkmälern) |
| Bauen an der Grenze | Mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, 12 m je Grenze, 18 m insgesamt |
„Verfahrensfrei“ heißt: kein Bauantrag. Bebauungsplan, Ortssatzungen, Abstandsflächen und Nachbarrecht gelten trotzdem.
Typische Modelle – was passt in Rheinland-Pfalz ohne Bauantrag?
Grundstück im Ort, Aufstellung mit Abstand zur Grenze. Die genauen Außenmaße stehen auf jeder Produktseite.
Kompaktes Gerätehaus
2,23 × 2,23 m, Höhe ca. 2,30 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 11,44 m³ – Grenze 50 m³.
Gartenhaus 3 × 3 m
Höhe ca. 2,40 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 21,6 m³ – Grenze 50 m³.
Gartenhaus 3,80 × 2,80 m
Höhe ca. 2,50 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 26,6 m³ – Grenze 50 m³.
Großes Gartenhaus
4,40 × 3,20 m, Höhe ca. 2,60 m. Geschätzter Brutto-Rauminhalt ca. 36,61 m³ – Grenze 50 m³.
Einzelcarport 3 × 5 m
15 m² überdachte Fläche. Grundfläche 15 m² – Grenze 50 m².
Doppelcarport 6 × 5 m
30 m² überdachte Fläche. Grundfläche 30 m² – Grenze 50 m².
WPC-Garage 3,70 × 5,20 m
ca. 19 m² Grundfläche. Grundfläche 19,24 m² – Grenze 50 m².
Terrassendach 4 × 3 m
12 m², 3 m Tiefe. Ca. 31,2 m³ umbauter Raum – Grenze 50 m³.
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Grundstück außerhalb des Ortes?
Im Außenbereich gilt in Rheinland-Pfalz eine niedrigere Grenze: 10 m³. Zusätzlich prüft die Gemeinde, ob ein Gebäude dort überhaupt zulässig ist (§ 35 BauGB).
Direkt an der Grundstücksgrenze
Mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, 12 m je Grenze, 18 m insgesamt. Gilt für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum und Feuerstätte.
FAQ: Baugenehmigung in Rheinland-Pfalz
Wie groß darf ein Gartenhaus in Rheinland-Pfalz ohne Baugenehmigung sein?
Verfahrensfrei ist in Rheinland-Pfalz ein Gartenhaus bis 50 m³ umbauter Raum, im Außenbereich bis 10 m³.
Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für einen Carport?
Carports gelten in Rheinland-Pfalz als überdachte Stellplätze. Verfahrensfrei sind bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, nicht im Außenbereich.
Darf ich in Rheinland-Pfalz direkt an der Grundstücksgrenze bauen?
Ja, für Garagen, Carports und Gebäude ohne Aufenthaltsraum gilt: mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, 12 m je Grenze, 18 m insgesamt.
Sind Pergola und Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei?
Pergola: verfahrensfrei (nicht in der Nähe von Kulturdenkmälern). Terrassenüberdachung: Terrassenüberdachungen bis 50 m³ umbauter Raum bei Wohnhäusern, nicht im Außenbereich.
Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO), § 62 – Reform 2025/2026. Zum Gesetzestext. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich ist die Auskunft des Bauamts Ihrer Gemeinde.
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